Nachhaltigkeitsrisiken bei Rückstellungen berücksichtigen
Aufsichtserwartung
Die versicherungsmathematische Funktion sollte Nachhaltigkeitsrisiken angemessen bei der Bewertung der Angemessenheit der versicherungstechnischen Rückstellungen und in ihrer Stellungnahme zur allgemeinen Zeichnungs- und Annahmepolitik berücksichtigen. Für die Beurteilung der Qualität und Vollständigkeit der dieser Bewertung zugrundeliegenden Daten sollte die versicherungsmathematische Funktion auch vorliegende Informationen zu Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigen.
Adressat: versicherungsmathematische Funktion
Fundstelle: Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken, 5.12.2
Quelldokument
- Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken (Stand 13.01.2020)
Diese Angaben wurden automatisiert per KI aus den genannten Quelldokumenten extrahiert und können Fehler enthalten.