Nachhaltigkeitsrisiken bei Rückstellungen berücksichtigen

Aufsichtserwartungen Deutschland (Deutsche Bundesbank)

Aufsichtserwartung

Die versicherungsmathematische Funktion sollte Nachhaltigkeitsrisiken angemessen bei der Bewertung der Angemessenheit der versicherungstechnischen Rückstellungen und in ihrer Stellungnahme zur allgemeinen Zeichnungs- und Annahmepolitik berücksichtigen. Für die Beurteilung der Qualität und Vollständigkeit der dieser Bewertung zugrundeliegenden Daten sollte die versicherungsmathematische Funktion auch vorliegende Informationen zu Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigen.

Adressat: versicherungsmathematische Funktion

Fundstelle: Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken, 5.12.2

Quelldokument

Diese Angaben wurden automatisiert per KI aus den genannten Quelldokumenten extrahiert und können Fehler enthalten.