Nachhaltigkeitsrisiken bei Transaktionen berücksichtigen
Aufsichtserwartung
Bereits bei der Erstprüfung von Transaktionen25 mit Vertragspartnern bzw. Investitions-objekten sollten die relevanten Informationen zu möglichen Nachhaltigkeitsrisiken der Vertragspartner bzw. der Investitionsobjekte identifiziert, analysiert und in die Entscheidungsprozesse eingespeist werden.
Adressat: Front-Desk/Markt-/Portfoliomanagement
Fundstelle: 5.6
Quelldokument
- Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken (Stand 13.01.2020)
Diese Angaben wurden automatisiert per KI aus den genannten Quelldokumenten extrahiert und können Fehler enthalten.