Nachhaltigkeitsrisiken bei Transaktionen berücksichtigen

Aufsichtserwartungen Deutschland (Deutsche Bundesbank)

Aufsichtserwartung

Bereits bei der Erstprüfung von Transaktionen25 mit Vertragspartnern bzw. Investitions-objekten sollten die relevanten Informationen zu möglichen Nachhaltigkeitsrisiken der Vertragspartner bzw. der Investitionsobjekte identifiziert, analysiert und in die Entscheidungsprozesse eingespeist werden.

Adressat: Front-Desk/Markt-/Portfoliomanagement

Fundstelle: 5.6

Quelldokument

Diese Angaben wurden automatisiert per KI aus den genannten Quelldokumenten extrahiert und können Fehler enthalten.