Nachhaltigkeitsrisiken bei Wesentlichkeitsbeurteilung berücksichtigen

Aufsichtserwartungen Deutschland (Deutsche Bundesbank)

Aufsichtserwartung

Die Geschäftsleitung der Kapitalverwaltungsgesellschaft sollte bei der Beurteilung der Wesentlichkeit der Risiken für die Investmentvermögen und für die Gesellschaft regelmäßig und anlassbezogen auch Nachhaltigkeitsrisiken als Faktoren der bekannten Risikoarten in den Blick nehmen (siehe auch 2.7 Übersetzung in bekannte Risikoarten).

Fundstelle: 6.7.1

Quelldokument

Diese Angaben wurden automatisiert per KI aus den genannten Quelldokumenten extrahiert und können Fehler enthalten.