Nachhaltigkeitsrisiken ganzheitlich prüfen
Aufsichtserwartung
Es sollte eine ganzheitliche Prüfung der Integration von Nachhaltigkeitsrisiken in bestehende interne Organisationsrichtlinien (im Anwendungsbereich des VAG: schriftliche Leitlinien) erfolgen.
Adressat: beaufsichtigte Unternehmen
Fundstelle: 5.1
Verweise: VAG
Quelldokument
- Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken (Stand 13.01.2020)
Diese Angaben wurden automatisiert per KI aus den genannten Quelldokumenten extrahiert und können Fehler enthalten.