Nachhaltigkeitsrisiken im Auslagerungsvertrag regeln

Aufsichtserwartungen Deutschland (Deutsche Bundesbank)

Aufsichtserwartung

Der Auslagerungsvertrag sollte bei wesentlichen Auslagerungen im Hinblick auf Nachhaltigkeitsrisiken die folgenden Regelungen enthalten:

Adressat: beaufsichtigte Unternehmen

Fundstelle: 8.3

Quelldokument

Diese Angaben wurden automatisiert per KI aus den genannten Quelldokumenten extrahiert und können Fehler enthalten.