Nachhaltigkeitsrisiken im Auslagerungsvertrag regeln
Aufsichtserwartung
Der Auslagerungsvertrag sollte bei wesentlichen Auslagerungen im Hinblick auf Nachhaltigkeitsrisiken die folgenden Regelungen enthalten:
Adressat: beaufsichtigte Unternehmen
Fundstelle: 8.3
Quelldokument
- Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken (Stand 13.01.2020)
Diese Angaben wurden automatisiert per KI aus den genannten Quelldokumenten extrahiert und können Fehler enthalten.