Nachhaltigkeitsrisiken im Notfallmanagement berücksichtigen
Aufsichtserwartung
Die beaufsichtigten Unternehmen sollten prüfen, ob Nachhaltigkeitsrisiken angemessen im Notfallmanagement berücksichtigt werden.
Adressat: beaufsichtigte Unternehmen
Fundstelle: Merkblatt, 5.11
Quelldokument
- Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken (Stand 13.01.2020)
Diese Angaben wurden automatisiert per KI aus den genannten Quelldokumenten extrahiert und können Fehler enthalten.