Nachhaltigkeitsrisiken im Risikocontrolling berücksichtigen

Aufsichtserwartungen Deutschland (Deutsche Bundesbank)

Aufsichtserwartung

Die Risikocontrolling-Funktion sollte bei der Erfüllung ihrer Aufgaben Nachhaltigkeitsrisiken in Einklang mit den gemäß Abschnitten 5.1 Interne Organisationsrichtlinien bzw. schriftliche Leitlinien und 5.2 Prozesse getroffenen Entscheidung berücksichtigen.

Adressat: Risikocontrolling-Funktion

Fundstelle: Merkblatt, 5.8.1

Quelldokument

Diese Angaben wurden automatisiert per KI aus den genannten Quelldokumenten extrahiert und können Fehler enthalten.