Nachhaltigkeitsrisiken im Risikocontrolling berücksichtigen
Aufsichtserwartung
Die Risikocontrolling-Funktion sollte bei der Erfüllung ihrer Aufgaben Nachhaltigkeitsrisiken in Einklang mit den gemäß Abschnitten 5.1 Interne Organisationsrichtlinien bzw. schriftliche Leitlinien und 5.2 Prozesse getroffenen Entscheidung berücksichtigen.
Adressat: Risikocontrolling-Funktion
Fundstelle: Merkblatt, 5.8.1
Quelldokument
- Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken (Stand 13.01.2020)
Diese Angaben wurden automatisiert per KI aus den genannten Quelldokumenten extrahiert und können Fehler enthalten.