Nachhaltigkeitsrisiken im Risikoprofil abdecken
Aufsichtserwartung
Bei der regelmäßigen Gegenüberstellung des Gesamtrisikoprofils der Gesellschaft im Sinne von Abschnitt 4.1 Tz. 3 der KAMaRisk mit dem Risikodeckungspotenzial der Gesellschaft sollte ebenfalls sichergestellt werden, dass die als wesentlich identifizierten Risiken einschließlich der in den verschiedenen Risikoarten erfassten Nachhaltigkeitsrisiken, unter Berücksichtigung von Risikokonzentrationen, abgedeckt sind.
Fundstelle: 6.7.2
Quelldokument
- Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken (Stand 13.01.2020)
Diese Angaben wurden automatisiert per KI aus den genannten Quelldokumenten extrahiert und können Fehler enthalten.