Nachhaltigkeitsrisiken im Risikoprofil abdecken

Aufsichtserwartungen Deutschland (Deutsche Bundesbank)

Aufsichtserwartung

Bei der regelmäßigen Gegenüberstellung des Gesamtrisikoprofils der Gesellschaft im Sinne von Abschnitt 4.1 Tz. 3 der KAMaRisk mit dem Risikodeckungspotenzial der Gesellschaft sollte ebenfalls sichergestellt werden, dass die als wesentlich identifizierten Risiken einschließlich der in den verschiedenen Risikoarten erfassten Nachhaltigkeitsrisiken, unter Berücksichtigung von Risikokonzentrationen, abgedeckt sind.

Fundstelle: 6.7.2

Quelldokument

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