Nachhaltigkeitsrisiken in Auslagerungsrichtlinie regeln

Aufsichtserwartungen Deutschland (Deutsche Bundesbank)

Aufsichtserwartung

Sofern relevant, sollte der Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken auch in der internen Auslagerungsrichtlinie geregelt werden.

Adressat: beaufsichtigte Unternehmen

Fundstelle: 8.1

Quelldokument

Diese Angaben wurden automatisiert per KI aus den genannten Quelldokumenten extrahiert und können Fehler enthalten.