Nachhaltigkeitsrisiken in Auslagerungsrichtlinie regeln
Aufsichtserwartung
Sofern relevant, sollte der Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken auch in der internen Auslagerungsrichtlinie geregelt werden.
Adressat: beaufsichtigte Unternehmen
Fundstelle: 8.1
Quelldokument
- Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken (Stand 13.01.2020)
Diese Angaben wurden automatisiert per KI aus den genannten Quelldokumenten extrahiert und können Fehler enthalten.