Nachhaltigkeitsrisiken in Berichterstattung einbeziehen

Aufsichtserwartungen Deutschland (Deutsche Bundesbank)

Aufsichtserwartung

In diesem Zusammenhang sollte überprüft werden, wie Nachhaltigkeitsrisiken in die vorhandene Berichterstattung im Rahmen der bestehenden Berichtswege einbezogen werden können, und ob sich aufgrund der Charakteristika von Nachhaltigkeitsrisiken ggf. eine spezifische Berichterstattung mit einem Mittel- bis Langfristausblick anbietet.

Adressat: beaufsichtigte Unternehmen

Fundstelle: 6.5

Quelldokument

Diese Angaben wurden automatisiert per KI aus den genannten Quelldokumenten extrahiert und können Fehler enthalten.