Nachhaltigkeitsrisiken in Berichterstattung einbeziehen
Aufsichtserwartung
In diesem Zusammenhang sollte überprüft werden, wie Nachhaltigkeitsrisiken in die vorhandene Berichterstattung im Rahmen der bestehenden Berichtswege einbezogen werden können, und ob sich aufgrund der Charakteristika von Nachhaltigkeitsrisiken ggf. eine spezifische Berichterstattung mit einem Mittel- bis Langfristausblick anbietet.
Adressat: beaufsichtigte Unternehmen
Fundstelle: 6.5
Quelldokument
- Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken (Stand 13.01.2020)
Diese Angaben wurden automatisiert per KI aus den genannten Quelldokumenten extrahiert und können Fehler enthalten.