Nachhaltigkeitsrisiken in der Risikoinventur berücksichtigen
Aufsichtserwartung
Die nach VAG beaufsichtigten Unternehmen sollten bei der turnusmäßigen Risikoinventur auch Nachhaltigkeitsrisiken, welche die Vermögenslage (inklusive Kapitalausstattung), die Ertragslage oder die Liquiditätslage wesentlich beeinträchtigen können, in den Blick nehmen.
Adressat: Die nach VAG beaufsichtigten Unternehmen
Fundstelle: 6.8.1
Quelldokument
- Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken (Stand 13.01.2020)
Diese Angaben wurden automatisiert per KI aus den genannten Quelldokumenten extrahiert und können Fehler enthalten.