Nachhaltigkeitsrisiken in Prozesse integrieren
Aufsichtserwartung
Geprüft werden sollte, ob und wie Nachhaltigkeitsrisiken in die bestehenden Prozesse zur Kreditvergabe/Zeichnung/Anlageentscheidung, zu Risikosteuerung und -controlling (einschließlich eines eventuell eigenen ESG-Risikomanagementsystems), zu den Tätigkeiten der Besonderen Funktionen im Sinne der MaRisk bzw. Schlüsselfunktionen im Sinne des VAG und zur Auslagerung/Ausgliederung integriert werden, oder ob hierfür separate Prozesse geschaffen werden; in letzterem Fall sollte sichergestellt werden, dass sich die separaten Prozesse reibungslos einfügen.
Adressat: beaufsichtigte Unternehmen
Fundstelle: 5.2
Verweise: MaRisk, VAG
Quelldokument
- Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken (Stand 13.01.2020)
Diese Angaben wurden automatisiert per KI aus den genannten Quelldokumenten extrahiert und können Fehler enthalten.