Nachhaltigkeitsrisiken in Richtlinien berücksichtigen

Aufsichtserwartungen Deutschland (Deutsche Bundesbank)

Aufsichtserwartung

Nachhaltigkeitsrisiken sollten als Faktoren der unter Abschnitt 2.7 Übersetzung in bekannte Risikoarten benannten Risikoarten in den schriftlichen Richtlinien zum Risikomanagement berücksichtigt werden. Insbesondere sollten Prozesse zur Früherkennung solcher Risiken etabliert werden, soweit erforderlich unter Würdigung der o.g. Charakteristika von Nachhaltigkeitsrisiken (siehe Abschnitt 2.6 Charakteristika der Nachhaltigkeitsrisiken).

Adressat: beaufsichtigte Unternehmen

Fundstelle: Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken, 6.1.3

Quelldokument

Diese Angaben wurden automatisiert per KI aus den genannten Quelldokumenten extrahiert und können Fehler enthalten.