Nachhaltigkeitsrisiken intern berichten
Aufsichtserwartung
Im Rahmen der internen Risikoberichterstattung sollten Nachhaltigkeitsrisiken hinreichend adressiert werden, sofern sie nicht schon als Teil anderer Risikoarten berichtet wurden.
Adressat: beaufsichtigte Unternehmen
Fundstelle: 6.5
Quelldokument
- Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken (Stand 13.01.2020)
Diese Angaben wurden automatisiert per KI aus den genannten Quelldokumenten extrahiert und können Fehler enthalten.