Nachhaltigkeitsrisiken zentralem Auslagerungsmanagement hinzufügen
Aufsichtserwartung
Soweit vorhanden, sollten Nachhaltigkeitsrisiken auch in die Organisationsrichtlinie für das zentrale Auslagerungsmanagement aufgenommen werden.
Adressat: beaufsichtigte Unternehmen
Fundstelle: 8.4
Quelldokument
- Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken (Stand 13.01.2020)
Diese Angaben wurden automatisiert per KI aus den genannten Quelldokumenten extrahiert und können Fehler enthalten.