Nachhaltigkeitsstandards gruppenweit anwenden

Aufsichtserwartungen Deutschland (Deutsche Bundesbank)

Aufsichtserwartung

Sofern bestimmte Nachhaltigkeitsstandards freiwillig eingehalten werden (siehe 3.1.2), wird angeregt, diese in der gesamten Gruppe zur Anwendung zu bringen.

Adressat: gruppenangehörige Unternehmen

Fundstelle: Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken 9.4

Quelldokument

Diese Angaben wurden automatisiert per KI aus den genannten Quelldokumenten extrahiert und können Fehler enthalten.