Neuartige klimabezogene Risiken berücksichtigen
Aufsichtserwartung
In der Versicherungstechnik sollten sich die Unternehmen auch mit neuartigen Risiken, die in Verbindung mit dem Klimawandel stehen, auseinandersetzen (siehe auch 5.12 Besonderheiten für nach VAG beaufsichtigte Unternehmen; Beispiel: Ggf. zu tragende Haftpflichtrisiken, die aufgrund gesetzlicher Änderungen oder in Folge von Rechtsprechung entstehen).
Adressat: die Unternehmen
Fundstelle: 6.8.4
Quelldokument
- Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken (Stand 13.01.2020)
Diese Angaben wurden automatisiert per KI aus den genannten Quelldokumenten extrahiert und können Fehler enthalten.