Notfallpläne bei Nachhaltigkeitsrisiken ergänzen

Aufsichtserwartungen Deutschland (Deutsche Bundesbank)

Aufsichtserwartung

Insbesondere wird empfohlen, Notfallpläne zu ergänzen, wenn Nachhaltigkeitsrisiken die Fortführung der Geschäftstätigkeit des beaufsichtigten Unternehmens gefährden können.

Adressat: beaufsichtigte Unternehmen

Fundstelle: Merkblatt, 5.11

Quelldokument

Diese Angaben wurden automatisiert per KI aus den genannten Quelldokumenten extrahiert und können Fehler enthalten.