Notfallpläne bei Nachhaltigkeitsrisiken ergänzen
Aufsichtserwartung
Insbesondere wird empfohlen, Notfallpläne zu ergänzen, wenn Nachhaltigkeitsrisiken die Fortführung der Geschäftstätigkeit des beaufsichtigten Unternehmens gefährden können.
Adressat: beaufsichtigte Unternehmen
Fundstelle: Merkblatt, 5.11
Quelldokument
- Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken (Stand 13.01.2020)
Diese Angaben wurden automatisiert per KI aus den genannten Quelldokumenten extrahiert und können Fehler enthalten.