Regelungen gruppenweit konsistent umsetzen
Aufsichtserwartung
Soweit spezialgesetzlich nicht anders geregelt, sollten Regelungen zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken in der Geschäfts- und Risikostrategie sowie den Organisationsrichtlinien gruppenweit konsistent umgesetzt werden.
Adressat: gruppenangehörige Unternehmen
Fundstelle: Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken 9.1
Quelldokument
- Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken (Stand 13.01.2020)
Diese Angaben wurden automatisiert per KI aus den genannten Quelldokumenten extrahiert und können Fehler enthalten.