Regelungen gruppenweit konsistent umsetzen

Aufsichtserwartungen Deutschland (Deutsche Bundesbank)

Aufsichtserwartung

Soweit spezialgesetzlich nicht anders geregelt, sollten Regelungen zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken in der Geschäfts- und Risikostrategie sowie den Organisationsrichtlinien gruppenweit konsistent umgesetzt werden.

Adressat: gruppenangehörige Unternehmen

Fundstelle: Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken 9.1

Quelldokument

Diese Angaben wurden automatisiert per KI aus den genannten Quelldokumenten extrahiert und können Fehler enthalten.