Regelungen zu Nachhaltigkeitsrisiken prüfen

Aufsichtserwartungen Deutschland (Deutsche Bundesbank)

Aufsichtserwartung

Einbezogen werden sollte insbesondere die Prüfung der Angemessenheit und Wirksamkeit der im Hinblick auf Nachhaltigkeitsrisiken überarbeiteten Regelungen zur Aufbau- und Ablauforganisation, zum Risikomanagement und zu den Besonderen Funktionen im Sinne der MaRisk und den Schlüsselfunktionen im Sinne des VAG.

Adressat: interne Revision

Fundstelle: Merkblatt, 5.10

Verweise: MaRisk, VAG

Quelldokument

Diese Angaben wurden automatisiert per KI aus den genannten Quelldokumenten extrahiert und können Fehler enthalten.