Regelungen zu Nachhaltigkeitsrisiken prüfen
Aufsichtserwartung
Einbezogen werden sollte insbesondere die Prüfung der Angemessenheit und Wirksamkeit der im Hinblick auf Nachhaltigkeitsrisiken überarbeiteten Regelungen zur Aufbau- und Ablauforganisation, zum Risikomanagement und zu den Besonderen Funktionen im Sinne der MaRisk und den Schlüsselfunktionen im Sinne des VAG.
Adressat: interne Revision
Fundstelle: Merkblatt, 5.10
Verweise: MaRisk, VAG
Quelldokument
- Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken (Stand 13.01.2020)
Diese Angaben wurden automatisiert per KI aus den genannten Quelldokumenten extrahiert und können Fehler enthalten.