Ressourcen für Nachhaltigkeitsrisiken vorhalten

Aufsichtserwartungen Deutschland (Deutsche Bundesbank)

Aufsichtserwartung

Unter Beachtung des Proportionalitätsgrundsatzes empfiehlt es sich, für die Behandlung von Nachhaltigkeitsrisiken (insbes. im Risikomanagementsystem) angemessene personelle und finanzielle Ressourcen vorzuhalten.

Adressat: beaufsichtigte Unternehmen

Fundstelle: 5.4

Quelldokument

Diese Angaben wurden automatisiert per KI aus den genannten Quelldokumenten extrahiert und können Fehler enthalten.