Ressourcen für Nachhaltigkeitsrisiken vorhalten
Aufsichtserwartung
Unter Beachtung des Proportionalitätsgrundsatzes empfiehlt es sich, für die Behandlung von Nachhaltigkeitsrisiken (insbes. im Risikomanagementsystem) angemessene personelle und finanzielle Ressourcen vorzuhalten.
Adressat: beaufsichtigte Unternehmen
Fundstelle: 5.4
Quelldokument
- Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken (Stand 13.01.2020)
Diese Angaben wurden automatisiert per KI aus den genannten Quelldokumenten extrahiert und können Fehler enthalten.