Risikomanagementvorgaben an Dienstleister regeln
Aufsichtserwartung
Sofern Risikomanagementaufgaben ausgegliedert werden, sollten Vorgaben an den Dienstleister über die Identifizierung, Beurteilung, Steuerung, Überwachung und Berichterstattung von Nachhaltigkeitsrisiken geregelt werden.
Adressat: beaufsichtigte Unternehmen
Fundstelle: 8.3.1
Quelldokument
- Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken (Stand 13.01.2020)
Diese Angaben wurden automatisiert per KI aus den genannten Quelldokumenten extrahiert und können Fehler enthalten.