Risikomanagementvorgaben an Dienstleister regeln

Aufsichtserwartungen Deutschland (Deutsche Bundesbank)

Aufsichtserwartung

Sofern Risikomanagementaufgaben ausgegliedert werden, sollten Vorgaben an den Dienstleister über die Identifizierung, Beurteilung, Steuerung, Überwachung und Berichterstattung von Nachhaltigkeitsrisiken geregelt werden.

Adressat: beaufsichtigte Unternehmen

Fundstelle: 8.3.1

Quelldokument

Diese Angaben wurden automatisiert per KI aus den genannten Quelldokumenten extrahiert und können Fehler enthalten.