Risikoprofil im ORSA berücksichtigen
Aufsichtserwartung
Bei der Gegenüberstellung des Solvabilitätsbedarfs mit den aufsichtlichen Eigenmittelanforderungen im Rahmen der unternehmenseigenen Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung von Versicherungsunternehmen (ORSA) sollten die beaufsichtigten Unternehmen das spezifische Risikoprofil einschließlich der als wesentlich identifizierten Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigen.
Adressat: die beaufsichtigten Unternehmen
Fundstelle: 6.8.2
Quelldokument
- Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken (Stand 13.01.2020)
Diese Angaben wurden automatisiert per KI aus den genannten Quelldokumenten extrahiert und können Fehler enthalten.