Risikoprofil im ORSA berücksichtigen

Aufsichtserwartungen Deutschland (Deutsche Bundesbank)

Aufsichtserwartung

Bei der Gegenüberstellung des Solvabilitätsbedarfs mit den aufsichtlichen Eigenmittelanforderungen im Rahmen der unternehmenseigenen Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung von Versicherungsunternehmen (ORSA) sollten die beaufsichtigten Unternehmen das spezifische Risikoprofil einschließlich der als wesentlich identifizierten Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigen.

Adressat: die beaufsichtigten Unternehmen

Fundstelle: 6.8.2

Quelldokument

Diese Angaben wurden automatisiert per KI aus den genannten Quelldokumenten extrahiert und können Fehler enthalten.