Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken kommunizieren
Aufsichtserwartung
Der von der Geschäftsleitung definierte Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken sollte dem eigenen Management, den Mitarbeitern sowie Vertragspartnern und Investoren klar kommuniziert werden.
Adressat: Geschäftsleitung
Quelldokument
- Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken (Stand 13.01.2020)
Diese Angaben wurden automatisiert per KI aus den genannten Quelldokumenten extrahiert und können Fehler enthalten.