Verantwortlichkeiten organisatorisch festlegen
Aufsichtserwartung
Die Verantwortlichkeiten sollten in den Organisationsrichtlinien festgelegt werden.
Adressat: beaufsichtigte Unternehmen
Fundstelle: 5.3
Quelldokument
- Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken (Stand 13.01.2020)
Diese Angaben wurden automatisiert per KI aus den genannten Quelldokumenten extrahiert und können Fehler enthalten.