Wesentliche Nachhaltigkeitsrisiken adressieren
Aufsichtserwartung
Wesentliche Nachhaltigkeitsrisiken sollten auch von EbAV im Rahmen der unternehmenseigenen Risikobeurteilung entsprechend den aufsichtlichen Anforderungen (ORA) adressiert werden.
Adressat: EbAV
Fundstelle: 6.8.2
Quelldokument
- Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken (Stand 13.01.2020)
Diese Angaben wurden automatisiert per KI aus den genannten Quelldokumenten extrahiert und können Fehler enthalten.