IBIP (SFDR)
Begriffsbestimmung
Verordnung (EU) 2019/2088 (SFDR), Artikel 2 Nummer 3
("insurance-based investment product", Versicherungsanlageprodukt)
a) ein Versicherungsanlageprodukt im Sinne des Artikels 4 Nummer 2 der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates (19); oder
b) ein für einen professionellen Anleger bereitgestelltes Versicherungsprodukt, das einen Fälligkeitswert oder einen Rückkaufwert bietet, der vollständig oder teilweise direkt oder indirekt Marktschwankungen ausgesetzt ist;
Amtlicher Wortlaut, Quelle: EUR-Lex (Amtsblatt der Europäischen Union)
Quelldokument
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