IBIP (SFDR)

Begriffsbestimmungen (EU-Recht) Europäische Union

Begriffsbestimmung

Verordnung (EU) 2019/2088 (SFDR), Artikel 2 Nummer 3

("insurance-based investment product", Versicherungsanlageprodukt)

a) ein Versicherungsanlageprodukt im Sinne des Artikels 4 Nummer 2 der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates (19); oder

b) ein für einen professionellen Anleger bereitgestelltes Versicherungsprodukt, das einen Fälligkeitswert oder einen Rückkaufwert bietet, der vollständig oder teilweise direkt oder indirekt Marktschwankungen ausgesetzt ist;

Amtlicher Wortlaut, Quelle: EUR-Lex (Amtsblatt der Europäischen Union)

Quelldokument

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