Nachhaltigkeitsrisiko (SFDR)
Begriffsbestimmung
Verordnung (EU) 2019/2088 (SFDR), Artikel 2 Nummer 22
ein Ereignis oder eine Bedingung in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, dessen beziehungsweise deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition haben könnte;
Amtlicher Wortlaut, Quelle: EUR-Lex (Amtsblatt der Europäischen Union)
Quelldokument
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